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Die Dauergrabpflege
die Dauergrabpflege bezieht sich auf einen Zeitraum ab 5 Jahren, in der Regel aber bis zum Ende der Laufzeit der Grabstätte. Hier werden die Wünsche des Kunden detailliert im Dauergrabpflegevertrag festgelegt.
Die eingezahlte Vertragssumme wird von der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH mit Sitz in Dortmund mündelsicher angelegt. Anfallende Zinserträge werden ausschliesslich für die Grabstätte verwendet, z.B. für Erneuerungen der Dauerbepflanzung und entstehenden Kostensteigerungen.
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